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Regulierung

Rüstungsaktien in ESG-Fonds — der stille Kurswechsel

18. August 2026·6 Min. Lesezeit·Redaktion Grüne Geldanlage
Aufgeschlagenes Fonds-Factsheet mit Sektor-Aufschlüsselung neben einem Olivenzweig auf dunklem Schieferschreibtisch, symbolisch für die Debatte um Rüstungsaktien in nachhaltigen ESG-Fonds

Wer noch 2022 in einen ESG-Fonds investierte, konnte sich auf eine ungeschriebene Regel verlassen: Rüstungsunternehmen kommen darin nicht vor. Diese Regel gilt heute so nicht mehr. Seit Ende 2024 haben mehrere regulatorische Weichenstellungen dazu geführt, dass Verteidigungstitel zunehmend auch in Fonds mit „nachhaltig" oder „ESG" im Namen landen — bis hin zu vereinzelten Artikel-9-Produkten. Was ist passiert, und was bedeutet das für Ihr Depot?

Der Wendepunkt: ESMA-Leitlinien und ein stiller Verbandsbeschluss

Im Mai 2024 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erstmals EU-weite Mindeststandards dafür, was ein Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen im Namen führen darf. Das Ergebnis überraschte viele: Fonds mit „nachhaltig" oder „ESG" im Namen dürfen bis zu 20 Prozent ihres Kapitals ohne jede Nachhaltigkeitsbeschränkung investieren — auch in Rüstung und Verteidigung. Tabu bleiben ausschließlich völkerrechtlich geächtete Waffensysteme wie Streubomben, biologische und chemische Kampfstoffe. Kontroversere Systeme wie Kernwaffen fallen nicht automatisch darunter, sofern sie nicht unter ein internationales Ächtungsabkommen fallen.

Der deutsche Fondsverband BVI zog im Dezember 2024 nach und strich aus seinem ESG-Zielmarktkonzept eine Regelung, die zuvor als selbstverständlicher Branchenstandard gegolten hatte: den pauschalen Ausschluss von Unternehmen, die mehr als zehn Prozent ihres Umsatzes mit Rüstungsgütern erzielen. Seitdem ist bei deutschen ESG-Fonds nur noch untersagt, was auch das Völkerrecht verbietet — die frühere Zehn-Prozent-Schwelle ist Geschichte.

Ein regulatorischer Widerspruch

Bemerkenswert ist dabei eine Ungereimtheit im europäischen Regelwerk selbst: Während die SFDR-Offenlegungsverordnung Investitionen in Rüstung unter den genannten Bedingungen nicht mehr grundsätzlich ausschließt, stuft die EU-Taxonomie die Rüstungsbranche weiterhin explizit als nicht-nachhaltige wirtschaftliche Aktivität ein. Für Fondsanbieter entsteht damit ein Interpretationsspielraum: Was regulatorisch zulässig ist, muss aus Sicht vieler Anleger noch lange nicht nachhaltig sein.

Was die Zahlen zeigen

Die Auswirkungen lassen sich inzwischen beziffern. Laut BVI stieg der Anteil von Rüstungs- und Luft-/Raumfahrtunternehmen in aktiv verwalteten Artikel-8-Aktienfonds von 0,8 Prozent Ende 2024 auf 1,3 Prozent zur Jahresmitte 2025 — ein kleiner, aber klar messbarer Anstieg innerhalb weniger Monate.

Die Rating-Agentur Scope identifizierte in ihrer aktuellen Marktanalyse (Stand: 28. Februar 2026) mittlerweile fünf explizite Artikel-8-Rüstungsfonds am deutschen Markt, darunter Produkte wie den CPR Invest Europe Defense einer Amundi-Tochter. Bemerkenswerter noch: Selbst in einem Artikel-9-Fonds — der strengsten SFDR-Kategorie — fand die Analyse eine kleine Position in Rheinmetall.

Gleichzeitig zeigt sich ein struktureller Trend im gesamten Fondsmarkt: Artikel-8-Fonds wuchsen in Deutschland binnen eines Jahres um 33 Prozent auf 6.623 Produkte mit 5,76 Billionen Euro Volumen, während das strengere Artikel-9-Segment auf 584 Produkte mit 207 Milliarden Euro schrumpfte — ein Rückgang von rund 7 Prozent. Scope wertet das als Zeichen dafür, dass sich der Markt insgesamt in Richtung flexiblerer, weniger strikter Nachhaltigkeitskonzepte bewegt.

Wie hat sich die öffentliche Meinung verändert?

Auch bei Privatanlegern zeichnet sich ein Meinungswandel ab. Einer Verivox-Umfrage zufolge lehnten 2022 noch 53 Prozent der Befragten Rüstungsinvestments aus ethischen Gründen ab. Bis 2024 sank dieser Anteil auf 42 Prozent — ein Rückgang, der zeitlich mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und der sicherheitspolitischen „Zeitenwende" zusammenfällt.

Was bedeutet das für Ihre eigene Fondsauswahl?

Drei konkrete Schritte, mit denen Sie prüfen können, wo Ihr Fonds heute steht:

1. Negativlisten statt Marketing-Label prüfen. Ob ein Fonds Rüstungstitel ausschließt, verrät der Name „ESG" oder „nachhaltig" allein nicht mehr zuverlässig. Fondsanbieter veröffentlichen in der Regel detaillierte Negativlisten oder Ausschlusskriterien — diese lohnt ein Blick, bevor Sie eine Annahme treffen.

2. Auf Umsatzschwellen und Waffentypen achten. Fragen Sie konkret: Gibt es überhaupt noch eine Umsatzschwelle für Rüstungsaktivitäten? Werden nur völkerrechtlich geächtete Waffen ausgeschlossen, oder auch kontroverse Systeme wie Kernwaffen? Gibt es regionale Einschränkungen (z. B. nur NATO-Mitgliedsstaaten)?

3. Eigene Position bewusst treffen, nicht nur übernehmen. Ob Verteidigungsfähigkeit demokratischer Staaten mit einer nachhaltigen Anlagestrategie vereinbar ist, lässt sich nicht pauschal beantworten — hier gehen die Meinungen selbst unter Nachhaltigkeitsexperten auseinander. Entscheidend ist, dass Ihre Fondsauswahl Ihre eigene, bewusst getroffene Position widerspiegelt und nicht eine stille Änderung im Kleingedruckten, die Sie nie zur Kenntnis genommen haben.

Fazit

Die Aufweichung der Rüstungsausschlüsse ist eines der deutlichsten Beispiele dafür, wie sich nachhaltige Geldanlage unter geopolitischem Druck verändert — leise, über Verbandsbeschlüsse und Aufsichtsleitlinien, nicht über große Schlagzeilen. Wer wissen will, wie sich diese und andere Verschiebungen im Gesamtmarkt niederschlagen, findet eine breitere Einordnung in unserer Analyse des aktuellen FNG-Marktberichts. Und wer die Grundlagen der ESG-Klassifizierung noch einmal nachlesen möchte, dem hilft unser Grundlagenartikel zu ESG-Kriterien weiter.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung dar. Die genannten Fondsbeispiele dienen der Veranschaulichung und sind keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung.

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